Au-pair kommt aus dem Französischen und heißt übersetzt „auf Gegenseitigkeit“. Aus dem Au-pair-Verhältnis sollen alle Beteiligten einen Nutzen ziehen. Au-pairs* werden in Gastfamilien aufgenommen; als Gegenleistung helfen Au-pairs bei der Kinderbetreuung und im Haushalt mit.
Ein Au-pair-Aufenthalt ist zeitlich begrenzt auf maximal ein Jahr. Er gibt jungen Menschen Gelegenheit, ihre Sprachkenntnisse zu vertiefen, ein Land, seine Menschen und seine Kultur kennen zu lernen, die Allgemeinbildung zu erweitern, sich persönlich und somit die beruflichen Chancen zu verbessern. Ein Au-pair-Aufenthalt fördert das Verständnis zwischen Menschen verschiedener Kulturen, Religionen und Lebensweisen. IN VIA Würzburg e. V. vermittelt deutsche Au-pairs ins europäische Ausland und ausländische Au-pairs nach Deutschland.
Ca. 95 der Au-pairs sind junge Frauen. Der Text beschränkt sich der besseren Lesbarkeit wegen auf die Nennung von "die Au-pair". Der männlich Au-pair ist mitgemeint.
Au-pair in Deutschland
Die Leistung von IN VIA
In Deutschland gibt es ein Netzwerk von IN VIA Beratungs- und Vermittlungsstellen, das sich zur Au-pair Bundesarbeitsgemeinschaft IN VIA zusammengeschlossen hat. IN VIA vermittelt deutsche Au-pairs ins europäische Ausland und ausländische Au-pairs nach Deutschland. Die Beratungs- und Vermittlungsstellen informieren über Au-pair Aufenthalte und bereiten auf den Auslandsaufenthalt vor. Sie kooperieren bei der Vermittlung im Ausland mit bewährten Partnerorganisationen.
Rahmenbedingungen bei IN VIA
IN VIA richtet sich nach den Bestimmungen des „Europäischen Abkommens über die Au-pair-Beschäftigung“ vom 24.11.1969, unterzeichnet von der Bundesrepublik Deutschland und anderen Mitgliedsstaaten des Europarates. Au-pairs gehören weder zur Gruppe der Studierenden noch zur Gruppe der Arbeitnehmer. IN VIA versteht Au-pair als interkulturelles Austausch- und Jugendbildungsprogramm.
Das Wichtigste auf einen Blick
Was tun Au-pairs?
- Sie leben in einer Gastfamilie
- Sie betreuen Kinder
- Sie helfen bei der Hausarbeit
- Sie besuchen einen Sprachkurs
- Sie lernen neue Lebensweisen und Kulturen kennen
Aufenthaltsdauer
- Sechs bis maximal zwölf Monate (Verlängerung des Aufenthaltes nicht möglich, Ausländergesetz)
- Vermittlung jeweils zum September und Januar/Februar
Die Gastfamilie bietet
- Unterkunft, Verpflegung, Familienanschluss
- Taschengeld (monatlich 260 Euro) und Fahrtkosten zum Sprachkurs
- Versicherungen
Voraussetzungen für ein Au-pair
- Grundkenntnisse der deutschen Sprache
- Mindestalter 18 Jahre
- Höchstalter für visumpflichtige Au-pairs 24 Jahre
- 30 Stunden pro Woche Mithilfe bei Kinderbetreuung und Haushalt
- Erfahrung und Freude im Umgang mit Kindern
Kosten für Au-pairs
- Hin- und Rückreisekosten
- Sprachkursgebühren
- Geldreserve für die Anfangszeit
Bewerbungsverfahren
Für eine Au-pair-Vermittlung vom Ausland nach Deutschland müssen folgende Unterlagen bei IN VIA eingereicht werden (siehe Downloadbereich):
• IN VIA Bewerbungsbogen
• Lebenslauf
• Charakterreferenz
• Referenz Kinderbetreuung
• 3 Passfotos
• 3 Privatfotos, möglichst mit Kindern
• Ärztliches Attest (nicht älter als 3 Monate)
• Bescheinigung Sprachkenntnisse
• Polizeiliches Führungszeugnis (je nach Lan
Alles rund um Au-pairs
Voraussetzungen der Au-pair
- Mindestalter 18 Jahre
- Höchstalter 24 Jahre, bei EU-Angehörigen evtl. Ausnahmen möglich
- Grundkenntnisse der deutschen Sprache
- Bereitschaft zur Kinderbetreuung und Mithilfe im Haushalt
- Kinderlos, nicht schwanger
- Es muss ein ärztliches Gesundheitszeugnis vorgelegt werden, das die physische und psychische Gesundheit des Au-pairs bescheinigt. Eine Infizierung mit bestimmten Krankheiten (Hepatitis, HIV,TBC) ist nur mit einer Zeitverzögerung nachweisbar
- Die Vermittlung ist an keine Konfession gebunden
- Zur Entscheidungsfindung empfehlen wir der Gastfamilie mit Ihrer zukünftigen Au-pair ein Telefonat zu führen, bei dem Sprachkenntnisse und Motivation sowie offene Fragen geklärt werden.
Pflichten der Au-pair
- Kinderbetreuung
- Verantwortungsbewusster, liebevoller Umgang mit Kindern
- Aktive Betreuung der Kinder
- Leichte Hausarbeit
- Mithilfe bei täglich anfallenden Hausarbeiten, z. B. Abspülen, Staubsaugen, Putzen, Bügeln, einfache Gerichte kochen, Einkaufen, keine groben Putzarbeiten
Beschäftigungszeit
- Maximal 6 Stunden pro Tag bei maximal 36 Stunden pro Woche
- Stundeneinteilung nach Absprache mit der Au-pair und unter Berücksichtigung der Sprachkurszeiten
- Babysitting ist Teil der Gesamtstundenzahl (maximal 30 Std. pro Woche)
- Zeiten, in denen Anwesenheitspflicht besteht, gelten als Beschäftigungszeit, dies gilt auch für Essenszeiten, sofern Anwesenheitspflicht besteht
- Eine Au-pair ist weder eine Hausangestellte noch eine Putzfrau! Kinderbetreuung ist keine Freizeit!
Kosten, die die Au-pair selbst tragen muss
- An- und Abreisekosten
- Sprachkurs bzw. ersatzweise andere sprachfördernden Kurse
- Persönliche und kulturelle Belange
- Arzt- und Arzneikosten, soweit sie nicht über die Versicherung abgedeckt sind
Rechte der Au-pair
Freizeit
- 1 ½ zusammenhängende freie Tage pro Woche, die mindestens einmal pro Monat auf ein Wochenende fallen müssen
- Die gesetzlichen Feiertage des Gastlandes sind grundsätzlich frei (diese werden durch Freizeit ausgeglichen)
- Freie Tage zum Sprachschulbesuch in Absprache mit der Familie
Urlaub
- Zwei Tage pro Anwesenheitsmonat Urlaub bei Weiterzahlung des Taschengeldes
Kündigung
- Nur nach vorheriger Rücksprache mit der IN VIA-Vermittlungsstelle und der Au-pair möglich
- Kündigungsfrist beträgt 14 Tage
- Die Vertragsauflösung muss schriftlich erfolgen
- Die Frist beginnt mit Eingang der Kündigungsbenachrichtigung bei IN VIA
- Fristlose Kündigung in besonders schwerwiegenden Fällen in Absprache mit der IN VIA -Vermittlungsstelle möglich
Wechsel der Gastfamilie
- In begründeten Problemfällen nach Rücksprache mit der IN VIA Vermittlungsstelle und ggf. Agentur für Arbeit
- Krankheit
- Taschengeldfortzahlung erfolgt im Krankheitsfall bis zum Auslaufen des Vertrages, jedoch längstens 6 Wochen
Sprachschulbesuch
- Ist ein Bestandteil des Au-pair-Aufenthaltes (Sprachdiplome, Kontaktmöglichkeiten), ersatzweise kann ein anderer sprachfördernder Kurs besucht werden
- Möglichkeit (Zeit) dazu muss von der Familie 2-3 mal pro Woche gewährt werden
- Mithilfe bei der Suche nach einem geeigneten Sprachkurs erforderlich
Notfallhotline für Au-Pairs: Telefonseelsorge: 0800 1110-111 oder 0800 1110-222 kostenfrei und anonym, täglich 24 Stunden.
Alles rund um die Gastfamilie
Voraussetzungen der Gastfamilie
Nationalität
Gemäß § 20 Beschäftigungsverordnung darf die Vermittlung nur in Familien erfolgen, in denen Deutsch als Muttersprache gesprochen wird.
- Wenigstens ein Erwachsener muss die deutsche Staatsangehörigkeit, bzw. die Staatsangehörigkeit eines EU, EWR Staates oder der Schweiz besitzen.
- In besonderen Ausnahmefällen können auch Gastfamilien in denen Deutsch Umgangssprache ist, berücksichtigt werden.
Familienanschluss
- Der Au-pair muss die Möglichkeit gewährt werden, am Familienleben (Mahlzeiten, Familienfeiern, Freizeitbeschäftigungen usw.) teilzunehmen.
- Zugleich brauchen Au-pairs Freiheit und Selbstständigkeit für den Besuch sowie Vor- und Nachbereitung von Sprachkursen, für eigene Initiative und Entdeckungen, Besuch von Freunden etc.
Familienmitglied
- Die Familienmitglieder stehen der Au-pair verständnisvoll gegenüber und helfen besonders die Anfangs- und Anpassungsschwierigkeiten zu überwinden, denn: „andere Länder – andere Sitten!“.
- Die Familie unterstützt die Au-pair bei persönlichen Fragen und Problemen und fördert sie in ihrer persönlichen und sprachlichen Entwicklung.
Förderung der Sprache
- Au-pairs wünschen sich, dass sie in der Familie sprachlich gefördert werden.
- Au-pairs nehmen mindestens 2-3 mal in der Woche an einem Sprachkurs bzw. an einem anderen sprachfördernden Kurs teil.
Kultureller Austausch
- Die Aufnahme einer Au-pair stellt nicht nur eine Hilfe und Unterstützung in der Familie dar, sondern sie ist auch eine Aufgabe – verbunden mit Verantwortung der Au-pair gegenüber – sowie ein Zeichen der Gastfreundschaft und ein Beitrag zur Verständigung zwischen den Kulturen.
Leistungen der Gastfamilie
Freie Unterkunft
- Eigenes, beheizbares, ausreichend möbliertes Zimmer mit Fenster, Tageslicht und abschließbarer Tür, mind. 8 qm, in der Wohnung der Gastfamilie
- Mitbenutzung der allgemeinen Wohnräume und der sanitären Einrichtungen
Volle Verpflegung
- Auch an freien Tagen
- Auch bei Abwesenheit der Familie
Taschengeld
- 260,- € im Monat
Verkehrsmittel
- Übernahme der Fahrtkosten zum nächstgelegenen, geeigneten Sprachkurs
- Bei Autobenutzung ist Vollkaskoversicherung dringend zu empfehlen
Untersuchungskosten
- Kostenübernahem der ärztlichen Untersuchungen, sofern diese für die Aufenthaltsgenehmigung oder für die Visumsverlängerung erforderlich, bzw. von der Gastfamilie gewünscht ist
Visumsverlängerung
- Zu zahlen an die IN VIA-Vermittlungsstelle
Kommunikation zwischen Au-pair und Gastfamilie
- Absprache mit der Au-pair über Einzelheiten bezüglich Anreise, Pflichten, Rechte und Sprachschulbesuch sind unerlässlich
Formalitäten
Formalitäten vor der Einreise: Aufenthalts- und arbeitsrechtliche Formalitäten
Detaillierte Informationen über die Einreise- und Aufenthaltsbestimmungen können Sie unserem Info-Blatt über Einreise- und Aufenthaltsbestimmungen für Au-pairs entnehmen.
Für visumspflichtige Au-pairs
Für die Beantragung des Visums sind nötig:
- Offizieller Einladungsbrief der Gastfamilie
- Bestätigung der Vermittlungsstelle
Die Wartezeit auf das Visum beträgt ca. zwei bis drei Monate. Das Au-pair-Visum und die Au-pair-Arbeitserlaubnis werden auf den Namen der Au-pair-Familie ausgestellt und sind vorläufig auf drei Monate begrenzt (Verlängerung nach der Einreise in Deutschland). Ohne Visum und Arbeitserlaubnis kann die Au-pair die Tätigkeit nicht aufnehmen (illegale Beschäftigung!). Ein Au-pair-Visum kann nur im Herkunftsland beantragt werden. Wer ohne Au-pair-Visum nach Deutschland einreist, kann die Aufenthaltsgenehmigung nachträglich nicht mehr erhalten. Eine Vorlage für den offiziellen Einladungsbrief können Sie bei IN VIA erhalten.
Versicherung
- Vor der Einreise sind mit IN VIA die versicherungsrechtlichen Fragen zu klären
- Der Versicherungsschutz muss von der Gastfamilie vom ersten Tag des Aufenthaltes bis zum Ausreisetag gewährleistet werden
- Der Versicherungsbeleg ist innerhalb der ersten vier Wochen an IN VIA zu senden
Formalitäten nach der Einreise
Bitte beachten Sie unbedingt die detaillierten Informationen über die Formalitäten (Anmeldung beim Einwohnermeldeamt, ggf. Arbeitserlaubnis und Aufenthaltserlaubnis) nach der Einreise auf unserem Info-Blatt über Einreise- und Aufenthaltsbestimmungen für Au-pairs.
Nach sechs Monaten Umschreibung des Führerscheins der Au-pair.
Die Arbeitserlaubnis gilt nur für eine Au-pair-Tätigkeit in der jeweiligen Gastfamilie. Jede andere Tätigkeit ist verboten! Bei arbeitserlaubnispflichtigen Au-pairs bitte beachten: Die Au-pair-Tätigkeit darf erst nach Erteilung der Arbeitserlaubnis aufgenommen werden. Au-pairs benötigen die Begleitung und Unterstützung der Gastfamilie bei den Behördengängen und sonstigen Formalitäten.
Garantie und Haftung
Eine Garantie für eine erfolgreiche Vermittlung kann IN VIA nicht übernehmen. Vorlieben bzgl. der Herkunftsländer können nicht immer berücksichtigt werden. Ebenso wenig haftet IN VIA für eventuell entstandene Kosten bei einem nicht zustande gekommenen oder vorzeitig abgebrochenen Au-pair-Aufenthalt. Die Gastfamilie teilt IN VIA Ankunft oder Abreise der Au-pair unverzüglich mit. Bei Fragen und Problemen während des Aufenthaltes ist IN VIA Ansprechpartner.
Sie sind an einer Au-pair-Vermittlung interessiert?
Hier finden Sie den Gastfamilienbogen.
Sie wollen sich bewerben?
Gerne wenden Sie sich an unsere Ansprechpartnerinnen bei IN VIA Würzburg e.V.:
Angelika Blenk
Franziskanergasse 3
97070 Würzburg
Tel.: 0931-386 66718
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Di, Mi, Do, Fr 8:00-12:00 Uhr, Mi 14:00-16:00 Uhr
Petra Neckermann
Deutschhöferstr. 7
97421 Schweinfurt
Tel.: 09721-715839
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Mi 9:00-12:00 Uhr, 14:00-16:00 Uhr
Au-pair in Europa
Die Leistung von IN VIA
IN VIA, die Partner-Organisation für Au-pair-Gasteltern und Au-pairs: In Deutschland gibt es ein Netzwerk von IN VIA Beratungs- und Vermittlungsstellen, das sich zur Au-pair Bundesarbeitsgemeinschaft IN VIA zusammengeschlossen hat. IN VIA vermittelt deutsche Au-pairs ins europäische Ausland und ausländische Au-pairs nach Deutschland. Die Beratungs- und Vermittlungsstellen informieren über Au-pair Aufenthalte und bereiten auf den Auslandsaufenthalt vor. Sie arbeiten bei der Vermittlung mit bewährten Partnerorganisationen und Agenturen im Ausland zusammen.
Rahmenbedingungen bei IN VIA
IN VIA richtet sich nach den Bestimmungen des „Europäischen Abkommens über die Au-pair-Beschäftigung“ vom 24.11.1969, unterzeichnet von der Bundesrepublik Deutschland und anderen Mitgliedsstaaten des Europarates. Gemäß dem Europäischen Abkommen gehören weder zur Gruppe der Studierenden noch zur Gruppe der Arbeitnehmer. IN VIA versteht Au-pair als interkulturelles Austausch- und Jugendbildungsprogramm.
Was tun Au-pairs?
- Sie leben in einer Gastfamilie
- Sie betreuen Kinder
- Sie helfen bei der Hausarbeit
- Sie besuchen eine Sprachschule
- Sie lernen neue Lebensweisen und Kulturen kennen
Die Gastfamilie bietet
- Unterkunft, Verpflegung, Familienanschluss
- Taschengeld (monatlich 260 Euro) und Fahrtkosten zum Sprachkurs
- Versicherungen
Voraussetzungen
- Grundkenntnisse der Landessprache
- Mindestalter 18 Jahre, Höchstalter bis zu 30 Jahre
- Erfahrung und Freude im Umgang mit Kindern
- Interesse und Engagement für das Leben in der Gastfamilie
- Bereitschaft zur Mithilfe im Haushalt
Kosten für Au-pairs
- Hin- und Rückreisekosten
- Fahrtkosten im Gastland
- Sprachkursgebühren
- Geldreserve für die Anfangszeit
- Kosten für persönliche Belange und Unternehmungen
- Vermittlungsgebühren
- Eventuell Versicherung
Bewerbungsverfahren
Für eine Au-pair-Vermittlung von Deutschland ins Ausland müssen folgende Unterlagen bei IN VIA eingereicht werden (siehe Downloadbereich):
- Au-pair-Bewerbungsbogen
- Lebenslauf
- Charakterreferenz
- Referenz Kinderbetreuung
- 3 Passfotos
- 3 Privatfotos, möglichst mit Kindern
- Ärztliches Attest nicht älter als 3 Monate
- Bescheinigung Sprachkenntnisse
- Polizeiliches Führungszeugnis (je nach Land)
Sie wollen sich bewerben?
Gerne wenden Sie sich an unsere Ansprechpartnerinnen bei IN VIA Würzburg:
Angelika Blenk
Franziskanergasse 3
97070 Würzburg
Tel.: 0931-386 66718
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Di, Mi, Do, Fr 8:00-12:00 Uhr, Mi 14:00-16:00 Uhr
Petra Neckermann
Deutschhöferstr. 7
97421 Schweinfurt
Tel.: 09721-715839
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Jeden 1. und 3. Mittwoch: 9:00-12:00 Uhr, 14:00-16:00 Uhr
Weitere Infos unter www.weaupair.com